Gewalt

 

 

Gewalt an Frauen und Kindern und der Schutz vor dieser Gewalt waren von Beginn an ein zentrales Thema der Frauenbewegung. In EU-Ländern wird schätzungsweise jede fünfte Frau im Laufe ihres Lebens Opfer von familiärer Gewalt. Dem gegenüber stehen mittlerweile potente Gesetze, engagierte Beratungseinrichtungen und Null Toleranz Kampagnen.


Was ist Gewalt?
Wer übt Gewalt aus?
Wo passiert Gewalt?
Formen von Gewalt: körperliche, seelische, sexualisierte, ökonomische Gewalt; Zwangsheirat
Gewalt ist kein Schicksal
Gesetze zum Schutz vor Gewalt
Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder
Links auf einen Blick

Was ist Gewalt?

Laut einer Definition der Weltfrauenkonferenz von 1995 bezeichnet der Begriff  Gewalt gegen Frauen “jede Handlung geschlechtsbezogener Gewalt, die der Frau körperlichen, sexuellen oder psychischen Schaden oder Leid zufügt oder zufügen kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung in der Öffentlichkeit oder im Privatleben.“

Wer übt Gewalt aus?

Es sind zu einem hohen Prozentsatz Männer, die gewalttätig werden: gegen Frauen, gegen Kinder und manchmal gegen andere Männer. Meist sind die Täter bekannt. Es ist der Mann oder Exmann, der Partner/Expartner, der Vater, der Onkel, der Bruder. Sie bedrohen, schlagen, quälen, missbrauchen und stalken Frauen und Kinder als Ausdruck eines von Dominanz und Unterdrückung geprägten Geschlechterverhältnisses.

Wo passiert Gewalt?

Gewalt passiert am häufigsten im so genannten sozialen Nahraum, zu Hause, in der Familie, bei Bekannten. Was viele nicht wissen: An dunklen Orten, auf der Straße, in öffentlichen Parks ist die Gefahr von Gewalt weitaus geringer als in den eigenen vier Wänden. 90% aller Gewalttaten passieren zu Hause.

Welche Formen von Gewalt gibt es?

Es gibt verschiedene Formen von Gewalt. Manche davon sind ganz klar erkennbar. Andere Formen sind subtiler und können nicht auf den ersten Blick zugeordnet werden. Häufig sind Frauen und Kinder auch von mehreren Formen von Gewalt gleichzeitig betroffen. Wir unterscheiden körperliche (physische), seelische (psychische) und wirtschaftliche (ökonomische) Formen von Gewalt. Ausführliche Informationen zu Formen, Ursachen und Ausmaß von Gewalt finden sie auf der Website „Gewaltinfo“  des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie auf der Website der Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend.

Körperliche Gewalt

Körperliche oder physische Formen von Gewalt sind Schläge, Verletzungen mit oder ohne Waffe, aber auch Freiheitsberaubung (zum Beispiel Einsperren). Auch Treten, Boxen, gegen eine Wand drängen, an den Haaren ziehen oder das Schütteln - besonders von kleinen Kindern - sind Ausdruck von Gewalt.

Seelische Gewalt

Seelische oder psychische Gewalt bezeichnet jene Formen von Grausamkeit, die sich nicht auf der körperlichen Ebene abspielen: Beschimpfen, Abwerten, Bedrohen bis hin zu Psychoterror. Auch ständige Kontrollanrufe oder das persönliche oder telefonische Verfolgen, auch Stalking genannt, zählen zu den Formen psychischer Gewalt.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte oder sexuelle Gewalt umfasst jede sexuelle Handlung, die einem anderen Menschen aufgezwungen wird. Es sind überwiegend Frauen und Kinder, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind; die Täter sind zu einem Großteil Männer. Gerade sexuelle Belästigungen werden dabei oft verharmlost. Aber: Begrapschen ist Ausdruck sexualisierter Gewalt und keinesfalls ein Kavaliersdelikt! Zu den schweren Formen sexualisierter Gewalt zählen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung.

Ökonomische Gewalt

Von ökonomischer oder finanzieller Gewalt betroffen sind Frauen und Kinder, denen Geld vorenthalten wird, das sie für ihren Lebensunterhalt brauchen und das ihnen zusteht. Zum Beispiel, wenn Frauen über kein Einkommen verfügen, jedoch vom Partner oder Ehemann zu wenig Geld für die Haushaltsführung bekommen. Oder wenn der Mann seine Vermögensverhältnisse vor der Frau geheim hält oder der Frau verbietet bzw. sie davon abhält, berufstätig zu sein.

Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung und Ehrenmorde

Auch diese – oft fälschlich als kulturelle oder religiöse Praktiken verharmlosten – Formen von Gewalt sind durch nichts legitimiert und  ausnahmslos abzulehnen. Rasche und unbürokratische On-line Beratung bei drohender Zwangsheirat bietet der Verein Orientexpress

Gewalt ist kein Schicksal

Gewalt von Männern gegenüber Frauen und Kindern hat in unserer Gesellschaft leider Tradition. Zudem wird uns oft weis gemacht, eine bestimmte Dosis von Aggression sei beim Mann „natürlich“. In Wirklichkeit gibt es nichts, was die Anwendung von Gewalt rechtfertigt. Die Unversehrtheit an Körper, Geist und Seele ist ein Menschenrecht und gesetzlich geschützt. Gewalt ist also nichts, was eine Frau ertragen muss, sondern eine Situation, die sie verändern kann. Der Täter wird dabei unter Strafe gestellt.

Gesetze zum Schutz vor Gewalt

Österreich hat ein besonders fortschrittliches und auch international viel beachtetes Gewaltschutz-Gesetz. Es ermöglicht beispielsweise der Polizei, einen Gefährder wegzuweisen und ihm das Betreten des Hauses oder der Wohnung  zu verbieten.
Wegweisung und Betretungsverbot sind im Paragraph 38a des Sicherheitspolizeigesetzes geregelt. Benötigt eine Frau längerfristigen Schutz, so kann sie beim Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung beantragen.
Genauere Informationen zu Gesetzen zum Schutz vor Gewalt finden Sie auch auf der Webseite der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF).

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder

Erste Anlaufstelle ist oft die Frauenhelpline gegen Gewalt. Unter 0800 222 555 ist rund um die Uhr eine Beraterin erreichbar. Sie kann die Situation einschätzen und an geeignete Stellen weiter vermitteln - je nachdem, wie akut die Situation ist, wie gefährlich der Aggressor und in welchem Bundesland die betroffene Frau wohnt.
Frauenhäuser  sind Orte, wohin Frauen (mit oder ohne Kinder) flüchten können, wenn sie häusliche Gewalt erleben oder bedroht werden. In Österreich gibt es 30 Frauenhäuser, die Frauen eine sichere Wohnmöglichkeit bieten.  
Unterstützung bieten auch die Frauennotrufe.
Oft ist Gewalt Teil eines umfangreicheren Problems oder nicht auf den ersten Blick erkennbar. Hier bieten zum Beispiel die 60 Frauen- und Mädchenberatungsstellen des Netzwerks auch längerfristige Beratung und Betreuung an. Ein Team von Psychologinnen und geschulten Mitarbeiterinnen steht von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen mit Rat und Tat zur Seite.

Links auf einen Blick

Hier finden Frauen und Mädchen kostenlose Beratung und Unterstützung:

•    Autonome Österreichische Frauenhäuser
•    Frauenhelpline gegen Gewalt: Beratung rund um die Uhr 
•    Bund autonome Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt Österreich (BAFÖ)
•    Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen: 60 Frauen- und Mädchenberatungsstellen in ganz Österreich
•    Verein Orientexpress: Hilfe bei Zwangsheirat

 

Hier finden Sie weitere  Information zum Thema "Gewalt gegen Frauen und Kinder":


•    Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend
•    Website „Gewaltinfo“ des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend
•    § 18 Sicherheitspolizeigesetz zu „Wegweisung“